Häufige Fragen
1.
Mein Kind ist krank. Was ist zu tun?
Bei Erkrankung eines Kindes ist die Schule unbedingt bis spätestens 7.30 Uhr telefonisch unter 03741 442048 zu informieren. Natürlich können Sie ggf. auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine sofortige telefonische Nachfrage über die hinterlegten Notfallnummer. Sollte dort niemand erreichbar sein, besteht Meldepflicht der Schulleitung an die dafür zuständige Behörde zur Prüfung um auszuschließen, dass dem Kind auf dem Schulweg etwas zugestoßen ist.
Meldepflichtige Krankheiten sind der Schule unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere beim Auftreten von Krätze, Kopfläusen, Influenza (Grippe) und dem Norovirus.
Ab dem 6. Tag der Krankheit muss der Klassenleitung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. In begründeten Fällen kann diese auch generell und ab dem 1. Fehltag durch die Schulleitung eingefordert werden.
2.
Wie beantrage ich eine Freistellung für mein Kind vom Unterricht?
In begründeten Fällen kann ein Kind vom Unterricht befreit werden. Dazu ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag auf Freistellung vom Unterricht erforderlich.
Diesen füllen die Eltern entsprechend aus und geben diesem bei der Klassenleitung ab. Die Klassenleitung kann bis zu 2 Tagen ohne Zustimmung der Schulleitung freistellen, ansonsten bedarf es immer der Unterschrift von Schulleitung.
Ich benötige eine Schulbescheinigung für mein Kind. An wen muss ich mich wenden?
3.
Wenn Sie einen Nachweis über den Schulbesuch Ihres Kindes beispielsweise zur Vorlage im Jobcenter oder anderen Behörden benötigen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung unserer Schule. Die Schulsachbearbeiterin erstellt ihnen dann eine Schulbescheinigung und ihr Kind kann sich diese in der Verwaltung anholen. Die Bearbeitungszeit für Anforderung von Formularen beträgt in der Regel ca. einen Arbeitstag.
